Am 17.08.2015 tritt die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) in Kraft. Damit sind nicht nur die Neuregelung des auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendenden Rechts, sondern auch umfangreiche verfahrensrechtliche Bestimmungen hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit in Erbsachen, der Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckbarerklärung mitgliedstaatlicher Entscheidungen sowie der Annahme öffentlicher Urkunden geltendes Recht. Darüber hinaus führt die EuErbVO ein neuartiges Europäisches Nachlasszeugnis ein. Mit dem Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG) werden Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen neu eingeführt, überflüssige Doppelregelungen in BGB und FamFG bereinigt und eine Vielzahl von Gesetzen außerhalb des BGB geändert.